Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB) für das Miet­angebot von STRASSEN­FRACHTER

Stand: 03.06.2026

  1. Anbieter und Geltungsbereich

1.1 Anbieter und Vertragspartner ist die Cycle Solution GbR, Stockmeyerstraße 43, Halle 4K, 20457 Hamburg (nachfolgend „STRASSENFRACHTER“). „STRASSENFRACHTER“ ist eine von der Cycle Solution GbR betriebene Marke.

1.2 Die Cycle Solution GbR betreibt zusätzlich die Marken „Cycle Solution“ und „velo xo“ (Verkauf von Fahrrädern und Zubehör sowie Werkstattleistungen). Für den Kauf von Waren und für Werkstattleistungen unter diesen Marken gelten gesonderte AGB; die vorliegenden AGB gelten ausschließlich für die Vermietung von Lastenrädern unter der Marke „STRASSENFRACHTER“.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle geschäftlichen Beziehungen zur Anmietung von elektrisch unterstützten Lastenrädern (nachfolgend „LASTENRAD“) zur Nutzung durch den Kunden (nachfolgend „KUNDE“) zwischen dem KUNDEN und STRASSENFRACHTER.

1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des KUNDEN finden keine Anwendung, auch wenn STRASSENFRACHTER ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.5 Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Soweit einzelne Regelungen nur gegenüber einer dieser Gruppen gelten, ist dies kenntlich gemacht.

  1. Mietgegenstand und Modelle

2.1 STRASSENFRACHTER vermietet dem KUNDEN ein elektrisch unterstütztes LASTENRAD für den im Buchungsprozess gewählten Zeitraum. Die angebotenen LASTENRÄDER sind serienmäßig verkehrssichere, StVZO-konforme Pedelecs (elektrische Tretunterstützung bis 25 km/h, Nenndauerleistung des Motors max. 250 W) und damit verkehrsrechtlich Fahrräder im Sinne der StVO.

2.2 STRASSENFRACHTER vermietet derzeit folgende Modelle:

a) XYZ Cargo „Fourwheeler“ – ein vierrädriges Liege-Lastenrad zum Transport von Lasten. Der „Fourwheeler“ dient ausschließlich dem Warentransport. Die Beförderung von Personen – insbesondere auf der Ladefläche oder im Aufbau – ist nicht gestattet. Die zulässige Gesamtzuladung beträgt max. 300 kg (inkl. Fahrer:in, Aufbau und Ladung). Aufgrund seiner Bauweise (Mehrspurigkeit, Breite ca. 100 cm) sind die für mehrspurige Lastenräder geltenden verkehrsrechtlichen Vorgaben (insbesondere zur Benutzung von Radwegen) zu beachten.

b) Super Bicycles „Super Mighty“ – ein einspuriges Lastenrad, das optional mit Kindersitz vermietet wird. Das zulässige Gesamtgewicht beträgt 180 kg (inkl. Fahrer:in und Ladung). Bei Anmietung mit Kindersitz dürfen darin bis zu zwei Kinder im Alter von ca. 9 Monaten bis 7 Jahren befördert werden. Die Kinder sind während der gesamten Fahrt mit den am Sitz vorhandenen Gurten ordnungsgemäß anzuschnallen. Die Mitnahme von Kindern ist gemäß § 21 StVO nur Personen ab 16 Jahren gestattet; die Nutzungsvoraussetzungen nach Ziffer 4 bleiben hiervon unberührt.

2.3 Die jeweils maßgeblichen Hersteller- und Sicherheitsangaben des konkret übergebenen LASTENRADES (insbesondere zu zulässiger Zuladung, Gesamtgewicht und zulässiger Personenzahl) sind verbindlich einzuhalten. Eine Überladung sowie die Beförderung von mehr als der zulässigen Personenzahl sind untersagt.

  1. Vertragsschluss, Mietdauer und Buchung

3.1 Die Buchung erfolgt über die digitale Buchung von STRASSENFRACHTER. Die für die gewählte Buchung geltenden Preise werden auf der Website (www.strassenfrachter.de) sowie im Buchungsprozess angezeigt. Der KUNDE wählt im Buchungsprozess die Mietdauer (Zeitraum) aus.

3.2 Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der KUNDE von STRASSENFRACHTER eine Bestätigung der Buchung per E-Mail erhält.

3.3 Eine Verlängerung der Mietdauer ist nicht möglich. Wird die Nutzung des LASTENRADES über den vereinbarten Zeitraum hinaus fortgesetzt, verlängert sich das Mietverhältnis nicht. Die Anwendung des § 545 BGB wird ausgeschlossen. Für die verspätete Rückgabe gilt Ziffer 8.4.

3.4 Übergabe und Einweisung

3.4.1 Die Miete beginnt mit der Übergabe des LASTENRADES. Bei der Übergabe hat sich der KUNDE durch ein geeignetes Ausweisdokument zu legitimieren.

3.4.2 Das LASTENRAD und das Zubehör (z. B. Akku, Ladegerät, Kettenschloss, Bügelschloss, Schlüssel, Spriegelaufbau, ggf. Kindersitz) bleiben Eigentum von STRASSENFRACHTER.

3.4.3 Bei der Übergabe wird ein Übergabeprotokoll angefertigt, in dem alle Gebrauchsspuren, Schäden und Fehlfunktionen aufgenommen und dokumentiert werden.

3.4.4 Bei der Übergabe erfolgt eine Einweisung in die Nutzung des LASTENRADES.

  1. Nutzungsberechtigung und berechtigte Nutzer

4.1 Voraussetzung für den Abschluss des Mietvertrages ist die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie der Vertragsschluss gemäß Ziffer 3.

4.2 Das LASTENRAD samt Zubehör steht dem KUNDEN zur Verfügung. Ist das LASTENRAD zur gewerblichen Nutzung vorgesehen, kann der KUNDE es seinen Mitarbeitenden zur Verfügung stellen (nachfolgend „BERECHTIGTE NUTZER“). Diese sind im Übergabeprotokoll oder per E-Mail zu benennen. Eine Überlassung an sonstige Dritte ist nicht gestattet. Untersagt sind insbesondere die Verpfändung, der Verkauf, der Verleih, die Untervermietung sowie jede andere Belastung des LASTENRADES und des Zubehörs mit Rechten Dritter.

4.3 Der KUNDE gestattet die Nutzung durch BERECHTIGTE NUTZER in eigener Verantwortung. Der KUNDE hat sicherzustellen, dass der BERECHTIGTE NUTZER diese AGB beachtet, sich vor Fahrtbeginn mit der Funktionsweise des LASTENRADES vertraut macht und die Nutzungsvoraussetzungen selbst erfüllt. Der KUNDE hat das Handeln der BERECHTIGTEN NUTZER wie eigenes Handeln zu vertreten.

  1. Nutzungsvorschriften

Die Nutzung des LASTENRADES erfolgt auf eigene Gefahr und liegt in der alleinigen Verantwortung des KUNDEN bzw. des BERECHTIGTEN NUTZERS.

5.1 Nutzungsgebiet

Das LASTENRAD darf ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland genutzt werden. Das Verbringen des LASTENRADES ins Ausland ist nicht gestattet und kann insbesondere den Versicherungsschutz (Ziffer 9.6) entfallen lassen.

5.2 Verkehrstüchtigkeit und Wartung

5.2.1 STRASSENFRACHTER übergibt das LASTENRAD in gewartetem, verkehrstüchtigem Zustand. Während der Mietzeit übernimmt der KUNDE folgende Aufgaben: Aufladen des Akkus und Überprüfung des Reifendrucks. Bei Rückgabe muss der Akku nicht geladen sein.

5.2.2 Ungeachtet der Überprüfung durch STRASSENFRACHTER ist der KUNDE bzw. der BERECHTIGTE NUTZER verpflichtet, vor jedem Fahrtbeginn die wichtigsten Komponenten – insbesondere Rahmen, Bremssystem, Lenksystem, Sitz sowie den Reifenluftdruck – auf Verkehrssicherheit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.

5.2.3 Bei Dämmerung und bei Nachtfahrten ist ein Test der Beleuchtungsanlage durchzuführen. Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel vor, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, oder wird er während der Nutzung erkennbar, ist die Nutzung sofort zu unterlassen. Der KUNDE hat STRASSENFRACHTER unverzüglich über den Mangel zu unterrichten.

5.3 Pflege und Sicherung

5.3.1 Während der Mietzeit hat der KUNDE darauf zu achten, dass das LASTENRAD pfleglich und schonend behandelt wird. Insbesondere sind die in Ziffer 2 genannten Angaben zu zulässiger Zuladung bzw. zulässigem Gesamtgewicht zu beachten.

5.3.2 Der KUNDE hat das LASTENRAD vor Beschädigung, Veränderung und Zerstörung zu schützen. Eingriffe am LASTENRAD sind nicht erlaubt; es darf nicht umgebaut, umgestaltet oder umgerüstet werden.

5.3.3 Wird das LASTENRAD abgestellt, ist der KUNDE verpflichtet, es mit den ihm zur Verfügung gestellten Schlössern und Sicherungsmechanismen abzuschließen und gegen jede Art von Verlust zu sichern. Das LASTENRAD ist bei jedem Abstellen an einem festen Gegenstand (z. B. Fahrradständer/Fahrradbügel) zu befestigen. Nicht fest verbaute Teile (insbesondere der Akku) dürfen während des Abstellens nicht am LASTENRAD verbleiben und sind ggf. mitzunehmen.

5.3.4 Über Ziffer 5.3.3 hinaus gelten beim Abstellen folgende modellspezifische Sicherungspflichten, die kumulativ einzuhalten sind:

a) XYZ Cargo „Fourwheeler“: Das LASTENRAD ist mit dem ausgehändigten Bügelschloss an einem festen Gegenstand (z. B. einem Fahrradständer) anzuschließen. Dabei ist zwingend der Rahmen des LASTENRADES anzuschließen; das alleinige Anschließen eines Reifens/Laufrades genügt nicht.

b) Super Bicycles „Super Mighty“: Das LASTENRAD ist auf folgende Weise zu sichern: (1) Das Speichenschloss ist abzuschließen. (2) Die Einsteckkette ist um einen festen Gegenstand (z. B. einen Fahrradständer) zu führen und anschließend in das Speichenschloss einzustecken. (3) Zusätzlich ist das LASTENRAD mit dem beigelegten weiteren Schloss an einem festen Gegenstand (z. B. einem Fahrradständer) anzuschließen.

Werden diese Sicherungspflichten nicht vollständig eingehalten, kann dies zur Leistungsfreiheit des Versicherers und damit zum Entfallen des Versicherungsschutzes führen (Ziffer 11.6).

5.4 Verhalten im Straßenverkehr

5.4.1 Die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sind jederzeit zu beachten.

5.4.2 Das Führen des LASTENRADES unter Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder anderen die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Substanzen ist untersagt.

5.4.3 STRASSENFRACHTER empfiehlt das Tragen eines geeigneten Fahrradhelms; bei der Mitnahme von Kindern wird dies auch für die Kinder empfohlen.

5.4.4 Gegebenenfalls anfallende behördliche Gebühren oder Bußgelder, die durch die Nutzung entstehen, stellt STRASSENFRACHTER dem KUNDEN in Rechnung bzw. der KUNDE trägt sie selbst.

  1. Mitteilungs- und Verhaltenspflichten bei Mängeln, Unfällen und Diebstahl

6.1 Liegt zu Beginn oder während der Nutzung ein technischer Mangel vor, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, hat der KUNDE dies unverzüglich mitzuteilen und die Nutzung sofort einzustellen. Dies gilt auch für kleinere Mängel wie Reifen-, Felgen- oder Speichenschäden, Schäden an Lenkung, Licht, Spriegelaufbau, Kindersitz oder Gangschaltung.

6.2 Bei Unfällen, an denen außer dem KUNDEN fremdes Eigentum oder andere Personen beteiligt sind, ist der KUNDE verpflichtet, unverzüglich sowohl die Polizei als auch STRASSENFRACHTER zu verständigen. Unterbleibt dies, haftet der KUNDE für den hierdurch entstehenden Schaden. Gleiches gilt, wenn das LASTENRAD während der Anmietung gestohlen oder mutwillig beschädigt (Vandalismus) wird oder Zubehör verloren geht.

6.3 Werden Wartungs- oder Reparaturarbeiten während der Mietzeit notwendig, hat der KUNDE STRASSENFRACHTER den Reparatur-/Wartungsbedarf mitzuteilen. Eine Reparatur/Wartung durch den KUNDEN selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte darf nur erfolgen, wenn STRASSENFRACHTER ausdrücklich zugestimmt hat. Ein Anspruch auf ein Ersatz-LASTENRAD besteht nicht, es sei denn, die Notwendigkeit der Reparatur/Instandsetzung wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig durch STRASSENFRACHTER herbeigeführt. Die gesetzlichen Gewährleistungs- und Mängelrechte des KUNDEN (insbesondere §§ 536 ff. BGB) bleiben unberührt.

  1. Zahlung

7.1 Der für die gewählte Buchung geltende Mietpreis wird auf der Website und im Buchungsprozess angezeigt. Die Abrechnung erfolgt nach der Mietzeit; STRASSENFRACHTER stellt dem KUNDEN den Mietpreis nach Ende der Miete per Rechnung in Rechnung. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

  1. Rückgabe, Reinigung und verspätete Rückgabe

8.1 Der KUNDE ist verpflichtet, das LASTENRAD spätestens am Ende der Mietzeit am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Das LASTENRAD ist mit dem gesamten übergebenen Zubehör (z. B. Akku, Ladegerät, Schlösser, Schlüssel, ggf. Kindersitz) zurückzugeben. Bei der Rückgabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt.

8.2 Reinigung

Das LASTENRAD ist in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Leichte, gebrauchsübliche Verschmutzungen sind unschädlich. Wird das LASTENRAD in stark verschmutztem Zustand zurückgegeben, berechnet STRASSENFRACHTER eine pauschale Reinigungsgebühr von 49,00 EUR. Dem KUNDEN bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder eine wesentlich geringere Reinigung erforderlich war; STRASSENFRACHTER bleibt der Nachweis höherer tatsächlicher Kosten vorbehalten.

8.3 Verspätete Rückgabe

Verzögert sich die Rückgabe durch den KUNDEN, ist dieser verpflichtet, für jeden angefangenen Tag den regulären Mietpreis zu zahlen. Dem KUNDEN bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden tatsächlichen Schadens durch STRASSENFRACHTER bleibt unberührt. Die regulären Mietpreise werden auf www.strassenfrachter.de und im Buchungsprozess angezeigt.

  1. Stornierung und außerordentliche Kündigung

9.1 Stornierung durch den KUNDEN

Der KUNDE kann eine Buchung kostenfrei stornieren, sofern die Stornierung mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Übergabezeitpunkt bei STRASSENFRACHTER eingeht. Bei späterer Stornierung oder bei Nichtabholung werden 60 % des vereinbarten Mietpreises als pauschalierter Schadensersatz fällig. Dem KUNDEN bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht des KUNDEN (Ziffer 10) bleibt von dieser Stornoregelung unberührt; macht der KUNDE wirksam von einem Widerrufsrecht Gebrauch, fällt insoweit keine Stornogebühr an.

9.2 Außerordentliche Kündigung durch STRASSENFRACHTER

STRASSENFRACHTER ist berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen und die sofortige Herausgabe des LASTENRADES zu verlangen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE

  • gegen wesentliche Pflichten aus diesen AGB verstößt (z. B. unbefugte Überlassung an Dritte, Nutzung außerhalb Deutschlands, Überladung, Eingriffe am LASTENRAD),
  • das LASTENRAD erheblich vertragswidrig nutzt oder gefährdet,
  • mit fälligen Zahlungen in Verzug gerät, oder
  • bei der Buchung unrichtige Angaben gemacht hat. Die gesetzlichen Kündigungsrechte beider Parteien bleiben unberührt.

  1. Widerrufsrecht für Verbraucher (Fernabsatz)

Verbrauchern steht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der nachfolgenden Widerrufsbelehrung zu. Unternehmer (§ 14 BGB) haben kein Widerrufsrecht.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Cycle Solution GbR, Stockmeyerstraße 43, Halle 4K, 20457 Hamburg, E-Mail: ahoi@strassenfrachter,de, Telefon: 04035563060 mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Vermietung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

Hinweis zum vorzeitigen Leistungsbeginn Wünscht der Verbraucher, dass die Vermietung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, ist hierfür seine ausdrückliche Zustimmung erforderlich. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn die Leistung vollständig erbracht wurde und der Verbraucher dem vorzeitigen Beginn zugestimmt sowie seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt hat.

Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An: Cycle Solution GbR, Stockmeyerstraße 43, Halle 4K, 20457 Hamburg,
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Anmietung des folgenden LASTENRADES (*)
  • Bestellt am ()/erhalten am ()
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum (*)

  1. Haftung und Versicherung

11.1 Haftung des KUNDEN gegenüber Dritten Die Nutzung des LASTENRADES erfolgt auf eigenes Risiko des KUNDEN. Der KUNDE haftet für jeglichen Schaden, der STRASSENFRACHTER aus seiner Zuwiderhandlung gegen diese AGB entsteht. Vom KUNDEN verursachte Schäden trägt der KUNDE selbst. Haftpflichtschäden gegenüber Dritten hat der KUNDE eigenverantwortlich abzusichern. Regressansprüche eines Versicherers von STRASSENFRACHTER gegenüber dem KUNDEN bleiben unberührt.

11.2 Haftung des KUNDEN gegenüber STRASSENFRACHTER Verursacht der KUNDE fahrlässig einen Schaden am LASTENRAD oder wird das LASTENRAD aufgrund von Fahrlässigkeit des KUNDEN gestohlen, haftet er für den entstandenen Schaden bzw. die Wiederbeschaffungskosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des LASTENRADES. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der KUNDE für den tatsächlich entstandenen Schaden in voller Höhe.

11.3 Haftung für BERECHTIGTE NUTZER Der KUNDE haftet in gleichem Maße für die durch seine BERECHTIGTEN NUTZER verursachten Schäden.

11.4 Haftung von STRASSENFRACHTER Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet STRASSENFRACHTER nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von STRASSENFRACHTER beschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. STRASSENFRACHTER haftet insbesondere nicht für Schäden, die der KUNDE an oder mit dem LASTENRAD oder an damit transportierten Gegenständen verursacht, sowie nicht für Schäden infolge der Nichtverfügbarkeit des LASTENRADES, soweit dies nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Eine Haftung entfällt bei unbefugter oder unerlaubter Benutzung des LASTENRADES.

11.5 Haftungsfreistellung Der KUNDE stellt STRASSENFRACHTER von sämtlichen Ansprüchen frei, die durch eine von ihm zu vertretende Verletzung gesetzlicher oder sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung des LASTENRADES entstehen (z. B. Verkehrsverstöße, Bußgelder).

11.6 Versicherung und Obliegenheiten Das LASTENRAD ist von STRASSENFRACHTER gegen (Teil-)Diebstahl und Vandalismus versichert. Der KUNDE ist verpflichtet, die zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes erforderlichen Obliegenheiten einzuhalten, insbesondere die Sicherungspflichten nach Ziffer 5.3 sowie das Nutzungsgebiet nach Ziffer 5.1. Verletzt der KUNDE eine dieser Obliegenheiten und führt dies zur Leistungsfreiheit des Versicherers, entfällt insoweit der Versicherungsschutz; der KUNDE haftet in diesem Fall nach Ziffer 11.2.

  1. Kundendaten und Datenschutz

12.1 Der KUNDE ist verpflichtet, STRASSENFRACHTER unverzüglich über Änderungen seiner Kontaktdaten sowie über Änderungen hinsichtlich der BERECHTIGTEN NUTZER zu informieren.

12.2 Zur Durchführung des Vertrages erhebt und verarbeitet STRASSENFRACHTER die erforderlichen Daten unter Beachtung der gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Ausführliche Informationen enthalten die Datenschutzhinweise unter www.strassenfrachter.de/datenschutz.html.

  1. Außergerichtliche Streitbeilegung

STRASSENFRACHTER ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

  1. Schlussbestimmungen

14.1 Diese Vertragsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, soweit der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung nur, soweit gesetzlich zulässig.

14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.